Governance

VORBEMERKUNG

Mit der Gesetzesverordnung Nr. 24 vom 10. März 2023 zur „Umsetzung der Richtlinie (EU) {UE} 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zu Bestimmungen über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften melden“ (im Folgenden, das „Whistleblowing-Verordnung“) wurde der Anwendungsbereich der Meldevorschriften erheblich erweitert, der zuvor für den privaten Sektor nur auf Unternehmen mit einem Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231 vom 8. Juni 2001 (im Folgenden „Gesetzesverordnung 231/2001“) beschränkt war.

Die Whistleblowing-Verordnung regelt insbesondere die Hinweisgeber, den Gegenstand der Meldung von Verstößen, die einzurichtenden Kanäle sowie die Verpflichtungen und Schutzmaßnahmen, die die Unternehmen umsetzen und gewährleisten müssen, und legt die Kriterien und den Zeitrahmen für die Einhaltung fest.

Da die Verwaltung der Meldungen die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ (Datenschutzgrundverordnung, im Folgenden „DSGVO“) und die Gesetzesverordnung Nr. 30. Juni 2003, Nr.. 196 „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“, geändert durch die Gesetzesverordnung Nr. 101 vom 10. August 2018 (im Folgenden „Datenschutzgesetz“).

DIES S.r.l. (im Folgenden „DIES“ oder das „Unternehmen“) hatte bereits im Rahmen seines eigenen Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 (im Folgenden „Modell 231“) ein System für die Erstellung und Verwaltung von Meldungen über Verstöße eingerichtet und hat seine Logik und seine Instrumente im Lichte der oben erwähnten Änderungen der Rechtsvorschriften überarbeitet. Zur Wahrung der Werte der Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Integrität, die in seinem Ethikkodex (im Folgenden „Ethikkodex“) zum Ausdruck kommen, unterstützt und ermutigt DIES jeden, der potenziell rechtswidriges, unangemessenes, unkorrektes Verhalten oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen die im Ethikkodex, im Modell 231 und in seinen Grundsätzen zum Ausdruck gebrachten Grundsätze sowie generell potenzielle Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften melden möchte.

Jede Meldung trägt zum Erfolg des Unternehmens und zur Förderung einer ethischen, gesunden und nachhaltigen Kultur bei und leistet einen wichtigen Beitrag zum internen Kontrollsystem für die Einhaltung der Vorschriften.

ZWECK

DIES hat nach Anhörung der in Artikel 51 der Gesetzesverordnung Nr. 81 von 2015 genannten Vertretungen oder Gewerkschaftsorganisationen gemäß Artikel 4 der Whistleblowing-Verordnung einen internen Kommunikationskanal eingerichtet, über den tatsächliche oder vermutete Verstöße ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und unter größtmöglicher Wahrung des Schutzes der meldenden Person gemeldet werden können. Der Zweck dieses Verfahrens (im Folgenden „Whistleblowing-Verfahren“ genannt) besteht darin, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der Whistleblowing-Verordnung, folgende Punkte zu regeln:

– die Modalitäten für die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht und nationale Vorschriften, wobei dem Hinweisgeber (dem „Whistleblower“) klare operative Angaben zum Gegenstand, zum Inhalt, zu den Empfängern und zur Art der Übermittlung sowie zu den garantierten Formen des Schutzes und zu dem von der Gesellschaft eingerichteten internen Meldeweg gemacht werden;

– den Prozess der Bearbeitung von Berichten in den verschiedenen Phasen, wobei Rollen, Verantwortlichkeiten und Arbeitsmethoden festgelegt werden.

Für alles, was in diesem Whistleblowing-Verfahren nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auf die Whistleblowing-Verordnung und die Leitlinien der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) verwiesen (abrufbar auf der Website www.anticorruzione.it).

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des vorliegenden Whistleblowing-Verfahrens und der Bestimmungen der Whistleblowing-Verordnung haben letztere Vorrang.

Whistleblowing-PLATTFORM

Um auf die Plattform zuzugreifen und eine Meldung abzugeben, klicken Sie auf den folgenden Link

https://dies.wb.teseoerm.com/#/

Whistleblowing-DOKUMENTE